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Ihre Bestattungsverfügung

Legen Sie hier Schritt für Schritt Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung fest. Diese Verfügung ist Ihr letzter Wille bezüglich Ihrer Bestattung und rechtlich bindend für Ihre Angehörigen.

Schritt 1: Ihre persönlichen Daten

Schritt 2: Bestattungsart wählen

🌳

Erdbestattung

Traditionell im Sarg auf einem Friedhof.

🔥

Feuerbestattung

Einäscherung, Voraussetzung für viele Arten.

🌊

Seebestattung

Beisetzung der Urne im Meer.

🏞️

Flussbestattung

Urnenbeisetzung in einem fließenden Gewässer.

🍃

Naturbestattung

z.B. im Wald, auf einer Almwiese.

💎

Alternative Bestattung

z.B. Diamantbestattung, Reerdigung.

Schritt 3: Grabart & Ort

👨‍👩‍👧‍👦

Wahlgrab

Lage wählbar, verlängerbar.

➡️

Reihengrab

Wird zugewiesen, nicht verlängerbar.

❓

Anonymes Grab

Ohne Kennzeichnung.

🧱

Urnenwand

Oberirdisch, pflegeleicht.

Schritt 4: Trauerfeier & Abschied

Schritt 5: Trauerkommunikation


Ihre Daten werden nur in Ihrem Browser gespeichert und nicht an uns oder Dritte übertragen. Durch das Drucken können Sie eine physische Kopie für Ihre Unterlagen erstellen.



Ihre Bestattungsvorsorge

Sichern Sie Ihre Wünsche vertraglich und finanziell ab. So stellen Sie sicher, dass alles nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird und entlasten Ihre Angehörigen.

Interaktiver Kostenrechner

Dies sind Schätzungen basierend auf den Beispieldaten des Berichts. Die tatsächlichen Kosten können variieren.

Finanzierungsinstrumente vergleichen

Treuhandkonto

Einmal- oder Ratenzahlung auf ein zweckgebundenes, insolvenzgeschütztes Konto. Das Geld wird verzinst.

  • ✔ Hervorragender Insolvenzschutz: Geld ist vom Vermögen des Bestatters getrennt.
  • ✔ Hohe Flexibilität: Kann auf einen anderen Bestatter übertragen werden.
  • ✘ Hohe Einmalzahlung: Erfordert oft eine größere Summe auf einmal.

Sterbegeldversicherung

Eine Art Lebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme, oft ohne Gesundheitsprüfung.

  • ✔ Geringe Beiträge: Macht Vorsorge auch ohne Ersparnisse möglich.
  • ✔ Keine Gesundheitsprüfung: Auch für Ältere oder bei Vorerkrankungen zugänglich.
  • ✘ Wartezeit: Voller Schutz greift oft erst nach 1-3 Jahren (außer bei Unfalltod).

Sterbegeldverein

Mitgliedschaft in einem Verein (oft VVaG), der auf Gegenseitigkeit basiert und keine Gewinnerzielungsabsicht hat.

  • ✔ Günstige Beiträge: Oft niedrigere Kosten durch schlanke Verwaltung und ohne Profitdruck.
  • ✔ Starke Gemeinschaft: Basiert auf dem Solidarprinzip der Mitglieder.
  • ✘ Aufnahmebeschränkungen: Oft gibt es Altersgrenzen oder Gesundheitsfragen bei Eintritt.

Sparvertrag mit Todesfallleistung

Ein Banksparplan, der durch einen Vertrag fest und unauflöslich an die Bestattungsvorsorge gebunden ist.

  • ✔ Einfach & Transparent: Oft bei der eigenen Hausbank umsetzbar.
  • ✔ Einlagensicherung: Guthaben ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.
  • ✘ Strenge Zweckbindung nötig: Muss als "Bestattungsvorsorge" mit Sperrvermerk deklariert sein für Sozialhilfeschutz.

Wissens-Check: Die wichtigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten rechtlichen und organisatorischen Fragen, zusammengefasst aus dem detaillierten Analysebericht.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Ihr zu Lebzeiten geäußerter Wille (postmortales Persönlichkeitsrecht). Haben Sie Ihre Wünsche in einer Bestattungsverfügung festgehalten, sind diese für die Hinterbliebenen bindend. Wenn Sie eine Person Ihres Vertrauens als Totenfürsorgeberechtigten benennen, ist diese Person für die Organisation verantwortlich und setzt die gesetzliche Rangfolge der Angehörigen außer Kraft.

Die Pflicht zur Organisation (Bestattungspflicht) und die Pflicht zur Bezahlung (Kostentragungspflicht) sind getrennt! Nach § 1968 BGB trägt der Erbe die Kosten. Das ist nicht automatisch die Person, die die Bestattung organisieren muss. Dieses "Konfliktdreieck" ist ein Hauptgrund, warum eine finanzielle Vorsorge so wichtig ist, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden können, ohne die Erben finanziell zu überfordern oder Streit auszulösen.

Eine angemessene Bestattungsvorsorge gilt als Schonvermögen und ist vor dem Zugriff des Sozialamts (z.B. bei Pflegebedürftigkeit) geschützt. Als "angemessen" gelten laut Gerichtsentscheiden in der Regel Beträge zwischen 5.000 € und 11.000 €. Wichtig ist, dass das Geld klar zweckgebunden ist (z.B. über einen Vorsorgevertrag und ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung) und Sie nicht frei darüber verfügen können.

Der wichtigste Hinweis: NIEMALS ausschließlich beim Testament aufbewahren!

Ein Testament wird oft erst Wochen nach der Bestattung eröffnet. Dann ist es für Ihre Wünsche zu spät. Geben Sie eine Kopie oder das Original:

  • Ihrem benannten Totenfürsorgeberechtigten.
  • Ihrem Bestatter, falls Sie einen Vorsorgevertrag haben.
  • Legen Sie es zu Hause in eine Vorsorgemappe mit anderen wichtigen Unterlagen.

Wichtig ist, dass Ihre Vertrauensperson weiß, DASS es eine Verfügung gibt und WO sie zu finden ist.

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